Verlängerte Lehre im Bundesdienst

aktualisiert am 25.10.2023

Die verlängerte Lehre ist eine Berufsausbildung für benachteiligte oder lernschwache Jugendliche bzw. für Jugendliche mit Behinderungen. Mit dem Modell der verlängerten Lehre soll ein Beitrag zur Chancengleichheit für diese jungen Menschen geleistet werden.

Verlängerte Lehre und Teilqualifikation - die Unterschiede

Die verlängerte Lehre kennt zwei Ausbildungsformen: Einerseits die verlängerte Lehre (um ein Jahr, in Ausnahmefällen um 2 Jahre; Berufsschulpflicht), anderseits die Teilqualifikation (Dauer 1 bis 3 Jahre, keine Berufsschulpflicht aber Option zum Berufsschulbesuch). Bei zweiterer werden nur Teile des Berufsbilds nach einem individuellen Ausbildungsplan erfüllt. Der Abschluss erfolgt durch eine Arbeitsprobe. Die verlängerte Lehre endet mit einer Lehrabschlussprüfung. Beide Formen sind anerkannte Ausbildungen und ermöglichen eine Berufstätigkeit im betreffenden Bereich (sowohl im Bundesdienst als auch in der Privatwirtschaft). Allerdings gibt es im Bund noch kaum Erfahrungen mit der Teilqualifizierung (die meisten bisherigen verlängerte Lehren im Bund waren Voll-Lehren).

Als besonderes Beispiel für Aufnahmen in verlängerte Lehren im Bund können die im Jahr 2022 erfolgten Aufnahmen beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft genannt werden: In diesem Jahr wurden sechs Aufnahmen in diesem Rahmen durchgeführt (vgl. https://www.bundessache.at/de/erfolgsgeschichten/381/BM-fuer-Arbeit-und-Wirtschaft-Aufnahmen-in-den-Verwaltungsdienst-und-in-verlaengerte-Lehren). 

Voraussetzung für die Absolvierung einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation

Jugendliche, die eine verlängerte Lehre absolvieren möchten, müssen in der Regel ein Jugendcoaching absolviert haben bzw. eine Empfehlung des Jugendcoachings bzw. der Jugendarbeitsassistenz für eine verlängerte Lehre vorweisen. Die MitarbeiterInnen der Berufsausbildungsassistenz (BAS) wiederum begleiten und unterstützen den Betrieb (die Dienststelle des Bundes) und die/den Auszubildende/n während der verlängerten Lehre in allen Belangen (Berufsschule, Arbeitsabläufe, Krisensituationen).

Erfolgte Aufnahmen im Bundesdienst

Im Bundesdienst wurden seit September 2007 erstmals drei VerwaltungsassistentInnen im Rahmen einer verlängerten Lehre ausgebildet, seither konnten in unterschiedlichen Dienststellen des Bundes BewerberInnen mit Behinderung im Rahmen einer verlängerten Lehre Aufnahme und Ausbildung finden.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren für eine reguläre Lehrstelle

Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren einer regulären Lehrstelle ist in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen StaatsbürgerInnen (EU-Staatsbürgerschaft). Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen finden sich in den jeweiligen Ausschreibungen der Bundesdienststellen.

Zu den Grundvoraussetzungen einer verlängerten Lehre zählt - wie bereits weiter oben erwähnt - die Absolvierung eines Jugendcoachings und die Empfehlung des Jugendcoachings bzw. der Jugendarbeitsassistenz für eine Ausbildung im angestrebten Berufsbild.

Informationen zum Jugendcoaching, zur Jugendarbeitsassistenz, zur Berufsausbildungsassistenz etc. finden Sie auf der Homepage des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA).

Haben Sie Fragen zu einer verlängerten Lehre im Bundesdienst? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!