Stellenarten im Bund:

Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten

 

Die Personalaufnahme in den Bundesdienst ist an den sogenannten Stellenplan gekoppelt. Jährlich wird festgelegt, wie viele Mitarbeiter*innen die Dienststellen (z.B. Ministerien) beschäftigen oder neu anstellen dürfen.

Voraussetzungen für die Bewerbung beim Bund

Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder der unbeschränkte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Bei männlichen Bewerbern wird die Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes vorausgesetzt, - Ausnahmen sind natürlich Lehrstellen.

Menschen mit Behinderungen können sich grundsätzlich für alle Stellenarten beim Bund bewerben.

Es gibt folgende Stellenarten:

  • Lehrstellen (Ausbildungsverhältnisse)
  • Verwaltungspraktika (Schulungsverhältnisse)
  • Planstellen (Dienstverhältnisse)

 

LEHRSTELLEN: 

Der Bund bietet Ausbildungen in mehr als 50 unterschiedlichen Lehrberufen und zählt daher zu den größten Lehrlingsausbildnern in Österreich. Fallweise bieten Dienststellen auch die Möglichkeit von verlängerten Lehren an. Eine Übersicht zu möglichen Lehrberufen, zu aktuellen Lehrstellenangeboten und zu weiteren Informationen rund um Lehrausbildungen finden Sie unter https://lehre.jobboerse.gv.at/

 

 

VERWALTUNGSPRAKTIKA:

Verwaltungspraktika dauern maximal 12 Monate. Es handelt sich um ein Schulungsverhältnis mit dem Bund, mit Vollversicherung und Urlaubsanspruch. In den ersten 3 Monaten des Verwaltungspraktikums werden 50% des Gehalts ausbezahlt. Ab dem 4. Monat bekommen Sie das volle Gehalt. Die Höhe des Gehalts ist der betreffenden Ausschreibung zu entnehmen. Weitere Informationen: https://www.jobboerse.gv.at/einstieg-perspektiven/einstieg/verwaltungspraktikum/alles-uber-das-verwaltungspraktikum/

 

 

PLANSTELLEN:

 

Reguläre Planstellen:

Reguläre Planstellen sind unbefristete Teilzeit- oder Vollzeitstellen beim Bund.

 

Befristete Dienstverhältnisse:

Eine befristete Stelle ist ein möglicher Einstieg in die Mitarbeit im Bundesdienst.

  • Befristete Planstellen können auch reguläre Stellen sein, die zu Beginn der Beschäftigung eine Befristung haben. Die Befristung ist in der Stellenausschreibung ersichtlich.
  • Karenzvertretungsstellen werden für einen befristeten Zeitraum angeboten.
  • Ersatzkraftstellen werden z.B. im Falle von Bildungskarenz für einen befristeten Zeitraum angeboten.
  • Eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung ist auch davon abhängig, ob zu diesem Zeitpunkt eine reguläre Planstelle verfügbar ist.

 

Stellenangebote für Personen mit einem Grad der Behinderung ab 60%:

Fallweise werden Stellen im Bund für begünstigt behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60% ausgeschrieben. Bewerber*innen erfahren über ihren Fachdienst (Arbeitsassistenz etc.), ob solche Stellen aktuell ausgeschrieben sind.

Bei diesen Stellen gilt der angegebene Grad der Behinderung als Voraussetzung. Bewerbungen von Personen mit einem niedrigeren Grad der Behinderung können im Bewerbungsprozess leider nicht berücksichtigt werden.

 

ENTLOHNUNG: 

Informationen zu den Lohnschemata des Bundes finden sich unter GÖD Gehaltstabellen_2024.pdf