Stellenarten im Bund:
Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
aktualisiert am 10.04.2025
Die Personalaufnahme in den Bundesdienst ist an den sogenannten Stellenplan gekoppelt. Jährlich wird festgelegt, wie viele Mitarbeiter*innen die Dienststellen (z.B. Ministerien) beschäftigen oder neu anstellen dürfen.
Voraussetzungen für die Bewerbung beim Bund
Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder der unbeschränkte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Bei männlichen Bewerbern wird die Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes vorausgesetzt, - Ausnahmen sind natürlich Lehrstellen.
Menschen mit Behinderungen können sich grundsätzlich für alle Stellenarten beim Bund bewerben.
Es gibt folgende Stellenarten:
- Lehrstellen (Ausbildungsverhältnisse)
- Verwaltungspraktika (Schulungsverhältnisse)
- Planstellen (Dienstverhältnisse)
LEHRSTELLEN:
Der Bund bietet Ausbildungen in mehr als 50 unterschiedlichen Lehrberufen und zählt daher zu den größten Lehrlingsausbildnern in Österreich. Fallweise bieten Dienststellen auch die Möglichkeit von verlängerten Lehren an. Eine Übersicht zu möglichen Lehrberufen, zu aktuellen Lehrstellenangeboten und zu weiteren Informationen rund um Lehrausbildungen finden Sie unter https://lehre.jobboerse.gv.at/
VERWALTUNGSPRAKTIKA:
Verwaltungspraktika dauern maximal 12 Monate. Es handelt sich formal um ein Schulungsverhältnis mit dem Bund und ist faktisch eine Tätigkeit (z.B. Mitarbeit in einer Abteilung) mit Vollversicherung und Urlaubsanspruch wie in einem klassischen befristeten Angestelltenverhältnis. Die Höhe der Entlohnung ist der betreffenden Ausschreibung zu entnehmen. In der Regel richtet sich die Entlohnung nach jener einer vergleichbaren Planstelle (Entlohnungsstufe 1).
Weitere Informationen: https://www.jobboerse.gv.at/einstieg-perspektiven/einstieg/verwaltungspraktikum/alles-uber-das-verwaltungspraktikum/
Grundsätzlich gilt, dass Verwaltungspraktika eine gute Chance bieten, in den Verwaltungsdienst einzusteigen. Dies gilt umso mehr bei Verwaltungspraktika, die mit dem Zusatz "Vorbereitungsausbildung" versehen sind. Ein solches Verwaltungspraktikum dient in der Regel der Einarbeitung in eine bestimmte Tätigkeit mit der Option einer nachfolgenden Übernahme in eine Planstelle.
PLANSTELLEN:
Reguläre Planstellen:
Reguläre Planstellen sind unbefristete Teilzeit- oder Vollzeitstellen beim Bund.
Befristete Dienstverhältnisse:
Eine befristete Stelle ist ein möglicher Einstieg in die Mitarbeit im Bundesdienst.
- Befristete Planstellen können auch reguläre Stellen sein, die zu Beginn eine Befristung vorsehen. Die Befristung ist in der Stellenausschreibung ersichtlich.
- Karenzvertretungsstellen werden für einen befristeten Zeitraum angeboten.
- Ersatzkraftstellen werden z.B. im Falle von Bildungskarenz für einen befristeten Zeitraum angeboten.
- Eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung ist auch davon abhängig, ob zu diesem Zeitpunkt eine reguläre Planstelle verfügbar ist.
Stellenangebote für Personen mit einem Grad der Behinderung ab 60%:
Fallweise werden im Bund Stellenangebote für begünstigt behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60% ausgeschrieben. Bewerber*innen erfahren über ihren Fachdienst (Arbeitsassistenz etc.), ob solche Stellen aktuell ausgeschrieben sind.
Bei diesen Stellen gilt der angegebene Grad der Behinderung (ab 60%) als Voraussetzung. Bewerbungen von Personen mit einem niedrigeren Grad der Behinderung können im Bewerbungsprozess leider nicht berücksichtigt werden.
ENTLOHNUNG:
Informationen zu den Lohnschemata des Bundes finden sich unter GÖD Gehaltstabellen_2025.pdf