Neuigkeiten 2015

Berichte von jeweils aktuellen Ereignissen 2015

Aktuelles zur PädagogInnenbildung NEU (2.10.2015)

Ab Herbst studieren angehende VolksschullehrerInnen nicht mehr drei Jahre (Bachelorabschluss), sondern fünf (vier davon für den Bachelorabschluss) und beenden ihr Studium mit dem Mastertitel.  

In der Sekundarstufe gilt diese Regelung ab Herbst 2016. Der Verbund Südost (Steiermark, Burgendland und Kärnten) beginnt mit der Umstellung bereits diesen Herbst.

Universitäten und Pädagogische Hochschulen hatten in der Vergangenheit unterschiedliche Zielgruppen. Während erstgenannte Lehrer für AHS und BMHS ausbildeten, oblag den Pädagogischen Hochschulen die Ausbildung für Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule und Berufsschulen. Die neuen Vorgaben sehen nun vor, dass VolksschullehrerInnen ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet werden. Bei allen Lehramtsausbildungen, die mit Masterniveau enden, muss ab sofort mit den Universitäten kooperiert werden.

Änderungen in der Studienarchitektur, die bis 2016 durchzuführen sind, betreffen auch die Sekundarstufe (Hauptschule/Neue Mittelschule, AHS, BMHS). Die Umstellung von Bachelor- auf Masterstudium an den Universitäten hat eine Verlängerung der Studiendauer zur Folge (10 anstatt 9 Semester). Zudem wird es unterschiedliche Aufnahmeverfahren geben (die Universität Wien begann damit 2014/2015).

Die Zusammenarbeit von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten erfolgt in 4 Verbundregionen: West (Vorarlberg und Tirol) Mitte (Salzburg und Oberösterreich), Nordost (Niederösterreich und Wien) und Südost (Steiermark, Kärnten und Burgendland).

Die Umsetzung der PädagogInnenbildung NEU wird vom Qualitätssicherungsrat - unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Schnider - begleitet. Neben der qualitativen Weiterentwicklung der Ausbildung steht auch die Personalsituation an den Ausbildungsstätten im Fokus des Interesses. Im gesamten deutschsprachigen Raum gäbe es hier viel zu wenig qualifiziertes Personal. Bedarf bestehe wohl noch in den nächsten 10 Jahren, so die Prognose von Dr. Schnider. Das Wissenschaftsministerium veranschlagt daher 33 Mio. Euro für Weiterbildungsmaßnahmen für das Jahr 2016. Das Bildungsministerium verfolgt den Plan, neue Dienstposten an Pädagogischen Hochschulen zu eröffnen.

Pädagogische Hochschulen zeichnen sich durch professionsorientiertes Wissen (z.B. Fachdidaktik) aus, Universitäten durch Fach- und wissenschaftliches Wissen.

Ein Rückgang der StudienwerberInnen aufgrund längerer Studienzeiten konnte bis dato nicht tatsächlich verzeichnet werden. Im Zuge der Aufnahmeverfahren wird zu Beginn die Studienmotivation abgefragt. Die teilweise bestehende Rückhaltung, die sich in etwas weniger StudienaspirantInnen ausdrückt, kann auch positiv ausgelegt werden - dahingehend, dass vorwiegend jene Personen mit dem Studium beginnen, deren Interesse und Motivation sehr hoch sind.    

Geplante Änderungen in der Schulverwaltung (18.9.2015)

Die österreichische Bundesregierung möchte im Zuge der Schulreform die Schulverwaltung vereinfachen und den Schulen mehr Autonomie geben. Anregungen hierzu kamen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs. Anstelle des Landeshauptmanns solle in Zukunft ein Bundesbediensteter in den jeweiligen Landesschulräten walten, da diese dem Bildungsministerium unterstehen bzw. Weisungen von "oberer Stelle" erhalten können. Der Landeseinfluss auf den Landesschulrat wäre laut Rechnungshof stets gegeben gewesen, da der Landeshauptmann als Präsident im Landesschulrat vorstand. Der amtsführende Präsident hingegen konnte stets vom Landesschulrat ernannt und abberufen werden. Der Rechnungshof konstatiert in der Doppelspitze Kostenintensität und Unzweckmäßigkeit. Daher soll jener Posten des Vizepräsidenten in Zukunft fallen (obwohl er in den fünf Einwohner stärksten Bundesländern in der Verfassung steht) sowie die Kollegien (Parteien im Verhältnis ihrer Stimmenstärken, Eltern schulbesuchender Kinder und Lehrer).

Aufgabe des Kollegiums ist die Geschäftsverteilung zu beschließen. Von Seiten des Bildungsministeriums gäbe es daher keine Einflussmöglichkeit auf die Organisation der Landesschulräte, obwohl das Bildungsministerium zuständig ist für Budget und Stellenpläne, so die Kritik des Rechnungshofs. Der Rechnungshof kritisierte ebenfalls die Komplexität der Kompetenzverteilung der Lehrerpersonalverwaltung in Oberösterreich und Tirol.

Zum gesamten Artikel gelangen Sie hier: http://derstandard.at/2000022384924/Schulverwaltung-Rechnungshof-will-Laender-entmachten

PädagogInnenbildung NEU

Regierungsvorlage zum Datenaustausch zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (9.7.2015) 

Mit der Regierungsvorlage wurden diskriminierende Termini im Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz sowie im Schulzeitgesetz (anstelle von "Schulen für Fremdenverkehrsberufe" tritt die Wendung "Schule für Tourismus") ersetzt. Neben Änderungen in Schulpflicht-, Schülerbeihilfen- und Bildungsdokumentationsgesetz, erscheint vor allem die legistische Änderung zur vereinfachten Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen als zentral.  

Ab Herbst dieses Jahres fallen PrimarstufenlehrerInnen in die Regelung der PädagogInnenbildung NEU. Im Schuljahr 2016/2017 werden die SekundarstufenlehrerInnen von neuen Lehrgängen betroffen sein. Auf Verwaltungsebene soll ein vereinfachter Datenaustausch zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen möglich werden. Konkret geht es um Angleichungen von Curricula und gleichwertige Aufnahmeverfahren. Ein engeres Zusammenführen von Wissenschaft und Schulpraxis im Zuge der Ausbildung ist durch die Implementierung eines Datenverbunds, der von allen Mitgliedern finanziert wird, erklärtes Ziel. Demnach sollen Matrikelnummern, Studienerfolgsdaten, Zulassungsinformationen, Gewährleistung der Vollziehung von rechtlichen Normen der ÖH, Studienbeiträge etc. auf einfachem Wege weitergereicht werden können. Freilich sehen viele Fraktionen noch weiteren Handlungsbedarf in der LehrerInnenbildung NEU, wobei u.a. Vorschläge des Qualitätssicherungsrates aufgegriffen werden und deren Umsetzung eingemahnt wird.  

Offenheit gegenüber erhöhter Autonomie an Pädagogischen Hochschulen (30.6.2015)

Der Unterrichtsausschuss nimmt die Empfehlungen des Qualitätssicherungsrats positiv auf. Bildungsministerin Heinisch-Hosek zeigt Offenheit gegenüber der Vorstellung von Pädagogischen Hochschulen, die zukünftig mehr Autonomie erhalten sollen. PHen sind daher angehalten, Autonomiebestrebungen klar zu kommunizieren. Wichtig sei auch die Annäherung bzw. Abstimmung des Niveaus der Curricula von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, die bereits teilweise (regional) vollzogen sei: Nordost: Wien, Niederösterreich;  Mitte: Oberösterreich und Salzburg; Südost: Steiermark, Kärnten, Burgenland; West: Tirol, Vorarlberg. Neben der Curriculaabstimmungen wären auch Bestrebungen notwendig, um zu gleichwertigen Aufnahmeverfahren zu kommen, da schließlich jedes Lehramtsstudium mit einem akademischen Grad erfolgreich beendet werden soll.

Das Ziel der neuen LehrerInnenausbildung liegt u.a. in der Verknüpfung von Schulpraxis und Wissenschaft. Problematisch sei laut QSR nicht nur, dass oft qualifiziertes Ausbildungspersonal fehle, sondern auch, dass Universitäten und Pädagogische Hochschulen noch nicht adäquat kooperieren. Während Universitäten mehr Praxisorientierung benötigten, hätten Pädagogische Hochschulen Aufholbedarf im Forschungsbereich. Letztlich sollte durch gezielte Zusammenarbeit ein gemeinsames Verständnis für Allgemeinbildung in Österreich oberste Maxime sein. Notwendig sei zudem die Harmonisierung des Studienrechts von PHen und Universitäten sowie RektorInnen von PHen mit mehr Entscheidungsbefugnissen in Budget- und Personalfragen auszustatten.

Vordergründiger Handlungsbedarf wird von Seiten des QSR in der Personalausstattung (zu wenig qualifiziertes wissenschaftliches und professionsorientiertes Lehrpersonal - an Universitäten: praxisorientierte Fachdidaktik; zu wenig wissenschaftsorientiertes LehrerInnen an der Primarstufe). Der sprach sich Dr. Schnider für mehr Doktorratsprogramme aus.

Zwei weitere Empfehlungen des QSR sind: Adäquate Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Masterstudien und die Evaluation der Studienreform (auch durch Miteinbezug von Studierenden). 

Kritische parteiübergreifende Stellungnahmen zielten v.a. darauf ab, dass die Elementarpädagogik nicht in die PädagogInnenbildung hineingenommen wurde.        

Sammelnovelle zum Schulwesen (30.6.2015)

In der Parlamentskorrespondenz Nr. 759 werden Bemühungen seitens der Bildungsministerin hervorgehoben, die Bestrebungen in Richtung inklusives Schulsystem für Menschen mit Behinderungen aufzeigen sollen. Um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Schulsystem entgegenzuwirken, wird zukünftig der Terminus "schwerstbehindert" durch Personen "mit erhöhtem Förderbedarf" ersetzt. Modellregionen inklusiver Schulen würden im Herbst 2015 geschaffen werden. 

Ein weiterer Punkt der Sammelnovelle betraf die Reifeprüfung ab dem Jahr 2017. Beinahe alle politischen Parteien sprachen sich für eine standardisierte Form der Reifeprüfung (auch an Schulen für Berufstätige) aus.

Nach der Debatte mit dem Qualitätssicherungsrat beschäftigte sich der Unterrichtsausschuss mit der Zusammenarbeit  von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten (z.B. Datenaustausch von Institutionen).  

Erster Erfahrungsbericht des Qualitätssicherungsrats zur PädagogInnenbildung NEU (27.5.2015)

2013 begann die PädagogInnenbildung NEU, die darauf ausgelegt ist, mit dem Master-Degree zu beenden. Der Bericht des Qualitätssicherungsrats (QSR) gibt Einblick auf Erfolge und aufgetretene Probleme. Die Curriculaentwicklung kann von Institutionen selbst geleistet werden. Intendierte qualitative Verbesserungen konnten in der Entwicklung von Lehrplänen festgestellt werden.

Probleme konstatierte der QSR in der Personal- und Organisationsstruktur und in deren Handlungsfähigkeit. Eine qualitätsvolle PädagogInnenbildung benötige Verantwortungsfähigkeit, die in den Management- und Organisationsstrukturen verhaftet sein soll. Man benötige daher Universitäten mit handlungsfähigen Instanzen in der zweiten Führungsebene sowie Rektorate der Pädagogischen Hochschulen, die hohe Entscheidungsbefugnis haben. Dadurch sollen funktionierende Kooperationen möglich sein. Zusätzlich fehlen wissenschaftlich und professionsorientiert qualifiziertes Personal, da es keine adäquat zu besetzenden Stellen gäbe. Auch mangle es an der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Folglich sollen Pädagogische Hochschulen mehr Autonomie erhalten und Personalressourcen decken können. Es bedürfe daher auch Qualifizierungsprogrammen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Weitere Empfehlungen sind die Harmonisierung der Studienrechtsmaterialien und die Etablierung eines Studienrechts, das sowohl für Universitäten als auch für Pädagogische Hochschulen gilt. Zusätzlich sollten die Bedingungen von berufsbegleitenden Masterstudien verbessert werden. Als ebenso wichtig erachtet der QSR die Förderung von Projekten, um ganzheitliche Bildungskonzepte in der Allgemeinbildung zu entwickeln. Auch müsse die Umsetzung dieser Reform evaluiert werden. Zentral wäre hierbei der Blick auf die pädagogisch-praktischen Studien und auf Sichtweisen der Studierenden selbst . Insgesamt sollte sich ein autonomes Qualitätssicherungssystem herausentwickeln, das Bestand hat. Eine Qualitätssicherung bedürfe es daher in und zwischen Institutionen. Die Empfehlungen des QSR richten sich an Bildungs- und Wirtschaftspolitik sowie an Universitäten und Pädagogische Hochschulen.

Den gesamten Bericht des QSR finden Sie hier: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00173/imfname_417684.pdf

PH Salzburg hat hohen und raschen Bedarf an VolksschullehrerInnen (22.5.2015) 

Laut "Der Standard" hätten sich für die im Herbst beginnende LehrerInnenausbildung erst 69 Personen angemeldet. Etwas mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Plätze sind noch nicht vergeben. Dramatisch erscheint dies v.a. unter dem Gesichtspunkt, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Pensionierungen anstehen und stetiger Bedarf an Lehrkräften gegeben ist. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://derstandard.at/2000016119940/PH-Salzburg-sucht-dringend-kuenftige-Volksschullehrer

Interessant erscheint, ob sich aufgrund des Lehrkräftemangels an der PH Salzburg die Anzahl von StudienaspirantInnen mit Behinderungen erhöht. 

11. Gruppentreffen: Informationsaustausch und neue Weichenstellungen (18.5.2015)

Beim elften Zusammentreffen der Arbeitsgruppe bundessache - LehrerInnen Inklusiv kam es zu einem Austausch von aktuell wahrgenommenen Neuerungen und Entwicklungen am Bildungssektor (im Kontext von Pädagogik und Behinderung). Zudem wurden Ideen gesammelt und die Weichen für weitere Vorhaben gestellt.

Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universität Wien bei LehrerInnenbildung (4.5.2015)

Auf der Homepage der Universität Wien wird darauf verwiesen, dass im Zuge der LehrerInnenbildung zukünftig mit der PH Niederösterreich, der KPH Wien/Krems, der PH Wien und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik kooperiert wird, um angehenden PädagogInnen Forschung und Praxis in der Ausbildung bestmöglich "mit auf den Weg zu geben". Synergien sollen nicht nur beim Personal und den Räumlichkeiten der Kooperationspartner erzielt werden, sondern auch in der inhaltlichen Ausrichtung der LehrerInnenbildung. Zum vollständigen Artikel gelangen Sie hier: http://medienportal.univie.ac.at/uniview/studium-lehre/detailansicht/artikel/lehrerinnenbildung-universitaet-wien-kooperiert-mit-niederoesterreich/

(Anmerkung 08.12.2016: Artikel ist inzwischen nicht mehr aufrufbar)

Best-Practice-Beispiel von blinden Lehrenden in Deutschland (4.5.2015)

Der Link zum Artikel, der "Zeit Online" stammt aus dem Jahre 2011 und zeigt auf, welche Rahmenbedingungen, Strategien und Ideen benötigt werden, damit blinde Lehrende im Regelschulsystem unterrichten können. Damit dies gelingen kann, sind mehrere AkteurInnen gefordert, hier mit zu machen: Gesetzgeber, Schulbehörde, Schuldirektion und die Lehrenden selbst: siehe

http://www.zeit.de/2011/02/C-Blinde-Lehrer

Jahresbericht 2014 sowie rechtliche Grundlagen beim Hochschulzugang stehen zum Download bereit (6.2.2015)

In der Rubrik "Eckdaten und Downloads" finden Sie ab sofort den Jahresbericht 2014 (in Lang- und Kurzversion) sowie eine Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen beim Hochschulzugang (Hochschulzulassungsverordnung und Hochschulgesetz 2005).

Teilnahme an der Arbeitstagung "Inklusive Hochschule - Inklusiver Hochschulzugang" (5.2.2015)

bundessache - LehrerInnen Inklusiv erhielt eine Einladung zur Teilnahme an der Arbeitstagung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich durch das BZIB, bei der es um theoretische Grundlagen, Konzepte und Ideen zur Umsetzung eines inklusiven Hochschulzugangs in Österreich ging. Zentrales Thema waren die Aufnahmeverfahren und ein Austausch in Hinblick auf bereits bestehende Systeme, notwendige Adaptierungen von Aufnahmeverfahren, die dabei gegebene Relevanz der zugrundeliegenden Gesetze sowie die Umsetzungsmöglichkeiten des Eignungsfeststellungsverfahrens, um einer heterogenen Anwartschaft für den Lehrberuf möglichst adäquat und inklusiv begegnen zu können.

Inklusive Schule nur mit inklusiven LehrerInnen (3.2.2015) 

Die Arbeitsgruppe "bundessache - LehrerInnen Inklusiv" lud Stakeholder des österreichischen Bildungssystems zur Arbeitstagung Bildung für und mit Alle(n)

Inklusive Hochschulzugänge - Inklusive Hochschule ©Wien Work / Bundessache

Die Bekennung Österreichs zu Inklusion im Zuge der getätigten Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 und die Überprüfung ihrer Einhaltung durch die UN zielen auch auf die Umsetzung adäquater Handlungen im Bildungsbereich. Während medial der Fokus auf der Schülerperspektive liegt, stellt sich die Frage, was diese Entwicklung für LehrerInnen mit Behinderungen bedeutet.

Das Wien Work-Projekt bundessache.at, das vom Sozialministeriumservice gefördert wird, lud in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt zum Gedankenaustausch. Bei der am 14.1. 2015 in den Räumen des ÖGB Wien stattgefundenen Arbeitstagung diskutierten hierzu 30 Stakeholder von Ausbildung, Verwaltung, gesetzgebende Stellen, Personalvertretung, Sozialministeriumservice und Behindertenanwaltschaft. Konsens gab es darüber, dass Österreich ein sehr hierarchisches Bildungssystem hat, das Diversität vermissen lässt. In einer Schule für alle müsste es auch Lehrende mit Behinderungen geben, die ‚role models‘ für SchülerInnen und Aspiranten für den Lehrberuf sein können.

Schwierigkeiten am Weg dorthin werden u.a. gesehen in zu wenig abgestimmten individuellen Curricula, fehlender Barrierefreiheit an Schulen, die Notwendigkeit flächendeckender Beratungsgremien für angehende PädagogInnen mit Behinderungen, Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, eine inklusive LehrerInnenausbildung sowie die Wichtigkeit einer geänderten Geisteshaltung: weg von einer Defizit- hin zu einer Kompetenzorientierung. Unklarheit besteht im Umgang mit Gesetzesvorgaben beim Zugang zur Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen und bei durchzuführenden Eignungsfeststellungen, die zudem nicht barrierefrei sind.

Alle Ergebnisse werden in Form eines Anforderungskatalogs an den unabhängigen Monitoringausschuss, Medien und Politik weitergegeben. Zukünftige Veranstaltungen sind in Planung. Langfristiges Ziel ist die Anhebung des Anteils von Lehrenden mit Behinderung im österreichischen Bildungssystem.

Im nachstehenden Download-Bereich (ganz unten) finden Sie "Teilergebnisse" in Form eines Fotoprotokolls, Fotos der Arbeitstagung sowie Ergebnisse und Zusammenfassung.

9. und 10. Teamsitzung (11.12.2014 / 13.1.2015)

In diesen beiden Besprechungen stand alles rund um die geplante Arbeitstagung "Bildung für und mit Alle(n)" im Mittelpunkt.

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