Zielsetzungen

Ergänzende Anmerkung (03.11.2016): Die Grundlagenarbeit wurde mit Ende März 2016 abgeschlossen.
Der folgende Text stammt vom 06.02.2015 und somit aus der Zeit des laufenden Projektes. Weitere Informationen finden Sie im ausführlichen Abschlussbericht.

 

Nach erstmaligen Recherche- und Vernetzungstätigkeiten war die Bildung einer Arbeitsgruppe - bestehend aus "ExpertInnen in eigener Sache" (PädagogInnen mit Behinderungen) - eine der ersten Zielsetzungen von bundessache

Von Belang ist, dass die ExpertInnen von der Thematik selbst betroffen sind oder waren, d.h. entweder eine Ablehnung auf eine Bewerbung an einer Pädagogische Hochschule (ehemals als Pädagogische Akademie bezeichnet) erhalten haben, derzeit in Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule stehen, eine Pädagogische Hochschule besucht , aber bis dato keine Stelle als Lehrperson erhalten haben oder bereits im Lehrberuf stehen. Nicht unwesentlich ist neben der Partizipation von Betroffenen an der Arbeitsgruppe, dass Ausprägungen der Behinderungen zwischen den Betroffenen gegeben sind (z.B. Sehbehinderung bis Blindheit), da sich Mittel und Wege (z.B. betreffend Barrierefreiheit) unter Bedachtnahme auf Behinderungsart und –grad unterscheiden und kaum eine Situation mit einer anderen vergleichbar ist.

Die Größe der Arbeitsgruppe wurde mit maximal 2-3 Personen pro Beeinträchtigung und dem Koordinator von bundessache festgelegt.

Langfristig verfolgtes Ziel der Arbeitsgruppe ist einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils an PädagogInnen mit Behinderungen im allgemeinen Regelschulwesen zu leisten. Dabei will bundessache - LehrerInnen Inklusiv über die ursprüngliche Zielsetzung - den Anteil von PädagogInnen mit Sinnesbehinderungen in Sonder- und "Spezialschulen" zu heben - hinausgehen. Dies deshalb, da sich die Arbeitsgruppe bei gleichzeitig affirmativer Haltung gegenüber einem inklusiven Schulsystem einem Widerspruch ausgesetzt sähe: einerseits den Status und die Notwendigkeit der bedingungslosen Aufrechterhaltung von Sonderschulen zu bekräftigen (indem dort vermehrt und/oder ausschließlich Lehrende mit Behinderungen unterrichten sollen) und andererseits ein inklusives Schulsystem zu propagieren (das auf längere Sicht hin eine Abschaffung der Sonderschulen bedeutet). Ein möglicher (vorläufiger) Mittelweg erscheint in der vermehrten Aufnahme von PädagogInnen mit Behinderungen ins derzeitige allgemeine Regelschulsystem (und nur bei ausdrücklichem LehrerInnen-Wunsch ins "Sonderschulwesen") gegeben, ohne dabei das langfristige Ziel der inklusiven Schule aus den Augen zu verlieren.

Schließlich soll gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vergessen werden: Angehende Studierende mit Behinderungen haben das Recht auf Bildung (Artikel 24). Ebenso steht Ihnen das Recht auf Ausübung ihres Berufes zu.

 

Die Arbeitsgruppe wird u.a. jene Zielsetzungen verfolgen:

 

  • Jede/r, der/die ausgebildete/r LehrerIn ist, soll den Lehrberuf ausüben dürfen und als Lehrperson im allgemeinen Regelschulwesen eingesetzt werden. Hier gilt es, gesetzliche Graubereiche zu konkretisieren und nachzubessern (z.B. die Aufsichtspflicht betreffend) sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu finden. bundessache - Lehrerinnen Inklusiv möchte sich hierfür einsetzen und Lösungsvorschläge anbieten. Während in der öffentlichen Diskussion Stundenerhöhung und Gehaltsanpassungen von Lehrenden diskutiert wurden und diese letztlich im neuen Lehrerdienstrecht verankert wurden, sind PädagogInnen mit Behinderungen damit konfrontiert, ihren Lehrberuf nach erfolgter Ausbildung oft nicht antreten zu können. Daher betrachtet es bundessache - Lehrerinnen Inklusiv notwendig, dass  zusätzliche legistische Ausarbeitungen formuliert und z.B. im neuen Lehrerdienstrecht verankert werden. Letztlich soll es keinen (legistischen oder "praktischen") Ablehnungsgrund von Seiten aufnehmender (Direktionen) oder zuweisender Stellen (Stadt- und Landesschulräte) geben.

 

  • Mittels (Best-Practice-) Beispielen soll erläutert werden, wie die pädagogische Praxis von PädagogInnen mit Behinderungen absolviert werden kann.

 

  • Erarbeiten, wie es möglich ist, dass PädagogInnen mit Behinderungen unterrichten können (didaktisch, unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln oder ggf. Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz)

 

  • Flächendeckende österreichweite Installierung von Behindertenbeauftragten sowie von extra-universitären Strukturen an Pädagogischen Hochschulen (Behindertenreferate, die sich mit den Themen Barrierefreiheit, rechtliche Beratung für Studierende mit Behinderung etc. befassen)

 

  • Einladung von ExpertInnen (auch ohne Behinderung), die wichtige Veränderungen (auf rechtlicher und politischer Ebene) referieren und diese in die Gruppenarbeit miteinbringen können.

 

  • Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für das Thema PädagogInnen mit Beeinträchtigungen (Makro-Ebene: österreichischer Staat bzw. österreichische Bevölkerung; Meso-Ebene: Ausbildungsstätten; Mikro-Ebene: Individuen): Aufzeigen, wie es möglich ist, dass PädagogInnen mit Behinderungen im allgemeinen Regelschulwesen unterrichten.

 

  • Ein Ziel ist die Verbreitung der Ergebnisse behindertenpolitischer Grundlagenarbeit. 

 

  • Änderungen gesetzlicher Grundlagen, die Hindernis für Berufsausbildung bzw. Berufsausübung sind (Schulunterrichtsgesetz, Hochschulzulassungsverordnung, Hochschulcurriculumsverordnung, Landeslehrerdienstrecht)

 

  • Anhörung und Miteinbeziehung aller an diesem Thema beteiligten Zielgruppen

 

  • Gesetzlicher Passus, der die Aufnahme von ausgebildeten Studierenden mit Behinderungen in das allgemeine Schulwesen regelt