Neuigkeiten 2016

Berichte von jeweils aktuellen Ereignissen 2016

 Zwei weitere Best-Practice-Beispiele online (16.3. 2016)

Claudia Rauch ©Wien Work / Bundessache Erich Schmid ©Wien Work / Bundessache

MMag. Gregor Zamarin erhielt von Mag. Dipl. Päd. Erich Schmid und Dipl. Päd.in Claudia Rauch, MA detaillierte Einblicke in ihre beeindruckenden Werdegänge, nachzulesen unter "Best-Practice-Beispiele".

Best-Practice-Beispiel online (25.2.2016)

Androulla Höller ©Wien Work / Bundessache

Mag.a Androulla Höller stand MMag. Gregor Zamarin Rede und Antwort über ihren Werdegang zur Lehrerin. Ihr Beispiel soll StudienaspirantInnen mit Behinderungen für den LehrerInnenberuf Mut machen und zeigen, dass eine Anstellung möglich sein kann. Nachzulesen ist das Best-Practice-Beispiel ebenso unter "Best-Practice-Beispiele"

DisAbility Talent Programm (24.2. 2016)

Studierende mit Behinderungen aufgepasst! Es gibt für euch die Chance, von März bis Juni 2016 über Networking Events, Job-Shadowing, Soft-Skill-Trainings und Karriere-Coaching spannende Unternehmen (IBM, Bank Austria, REWE, PwC und WKÖ) kennen zu lernen. Deine Behinderung wird als positiver Aspekt deines Profils angesehen. Die Bewerbungsfrist für das DisAbility Talent Programm für das SS 2016 endet am 29.2. 2016. Daher heißt es: Rasch anmelden! Alle Infos über das DisAbility Talent Programm findet ihr hier: http://www.disability-talent.com

Einigkeit und Uneinigkeit bei geplanter Bildungsreform (20.2. 2016)

Auch wenn der vorgelegte Entwurf der Bildungsreform von BildungsforscherInnen nicht als "großer Wurf" angesehen wird (Nachteil: festgelegte Obergrenze von Bildungsregionen; Befürchtung der Zunahme von Qualitätsunterschieden und Ungleichheiten) birgt sie aufgrund der erhöht zugesprochenen Schulautonomie die Chance, dass mehr ausgebildete Lehrende mit Behinderungen im Schulsystem aufgenommen werden.

Während im Entwurf der Bildungsreform - zumindest nach außen hin -Einigkeit repräsentiert wurde, zeigt sich anhand der Entwicklungen in den letzten Wochen, dass Wünsche und Sichtweisen der Großparteien, aber auch jene der Opposition in manchen Bereichen des Entwurfs doch weit auseinander liegen:

  • Weder Einigung bei der Schulverwaltung (zu viel Interpretationsspielraum), noch bei der Umsetzung der Modellregionen für die Gesamtschule (die zu Beginn vorgeschlagenen 15% aller SchülerInnen und aller Standorte einer Schulart pro Bundesland, die eine Modellregion für die Gesamtschule bilden darf, "bröckelt" nun). Manche Juristen meinen, dass zur Umsetzung eine 2/3-Mehrheit notwendig ist. Die Oppositionsparteien als mögliche Reformpartner führen allerdings wieder eigene Bedingungen "ins Rennen". Juristisch scheint somit der Gesetzesentwurf nicht auf festem Boden zu stehen.    
  • Teilweise diametrale Interessen: Kein Verzicht auf die Landeshauptleute vs. Ausbau der Macht des Bildungsministeriums auf Bundesebene. Letzteres würde die Differenzierung von Bundes- und LandeslehrerInnen obsolet machen, was Geld sparen und Doppelgleisigkeiten verhindern würde. Ob mit einer Effizienzsteigerung der geplanten Bildungsdirektionen (diese sollen die Landesschulräte ersetzen) zu rechnen ist, ist fraglich, da die Zuständigkeiten nach wie vor zwischen Bund und Ländern aufgeteilt würden.
  • Der zunächst ausverhandelten und dargelegten Wahlfreiheit an Schulstandorten bezüglich der Leistungsbeurteilung von SchülerInnen sollte nun eine alternative Leistungsbeurteilung von Seiten der Bildungsministerin zur Pflicht werden, was dem Verhandlungspartner nicht gefällt. 

Der Entwurf der Bildungsreform findet sich hier: https://www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2015/20151117.pdf?55kaz6

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