Neuigkeiten 2013

Berichte von jeweils aktuellen Ereignissen 2013

bundessache - LehrerInnen Inklusiv erhält Unterstützungszusage von Nationalratsabgeordneter Mag.a Jarmer (19.12.2013)

Die Arbeitsgruppe holt sich mit Frau Mag.a Jarmer eine erfahrene Parlamentarierin, die sich nach der Projektvorstellung dazu bereit erklärte, relevanten politischen AkteurInnen das Wirken der Arbeitsgruppe zu kommunizieren, in regem Austausch mit der Arbeitsgruppe zu bleiben, übereingekommene Vorschläge zur Verbesserung von Lehrenden mit Behinderungen aktiv in Form von parlamentarischen Anfragen und Anträgen im Parlament einzubringen. bundessache - LehrerInnen Inklusiv bedankt sich für den Besuch und freut sich auf eine produktive Zusammenarbeit.

LehrerInnen inklusiv ©Wien Work / Bundessache

Vorbereitungsarbeiten zum Vernetzungstreffen mit Behindertensprecherin und Abgeordneten zum Nationalrat, Frau Mag.a Jarmer (13.12.2013)

Die Arbeitsgruppe bundessache - LehrerInnen Inklusiv führte im Zuge des vierten Gruppentreffens Vorbereitungen für das am 19.12. 2013 stattfindende Vernetzungstreffen mit der Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, Frau Mag.a Jarmer, durch. Dabei wird über die Möglichkeit einer fruchtbaren Zusammenarbeit ebenso gesprochen wie über gegebene Schwierigkeiten der Beschäftigung von Lehrenden mit Behinderungen.

Drittes Gruppentreffen als Weichenstellung für das zukünftige Vorgehen (27.11.2013)

Das Zusammenkommen beinhaltete die Neuaufnahme unserer Kollegin, Frau Mag.a Androulla Höller (die wir sehr herzlich willkommen heißen), die terminliche Sondierung von zukünftigen Vernetzungstreffen mit relevanten AkteurInnen (BehindertensprecherInnen, ministeriellen Mitarbeiterinnen, SozialwissenschaftlerInnen) und im Zuge dessen die Absprache über die inhaltliche Präsentation und Vorstellung der Arbeitsgruppe und ihrer Anliegen, sowie die einhergehenden Erwartungen an die jeweiligen VernetzungspartnerInnen, eine Besprechung über die Verstärkung der Arbeitsgruppe mit ExpertInnen und die Ausarbeitung von Zielsetzungen der Arbeitsgruppe - die pädagogischen Praxis betreffend.

bundessache - LehrerInnen Inklusiv nimmt am 1. österreichischen Inklusionstag im Workshop "barrierefreie Bildung" teil (13.11.2013) 

Im Workshop, der von Martin Habacher moderiert, Waltraud Engl (Integration Wien) geleitet und von Irmgard Bauer (ÖAR) koordiniert wurde, erhielten die TeilnehmerInnen Informationen darüber, dass

  • sich Österreich ein sehr teures und differenziertes Bildungssystem aufgrund der Kompetenzaufteilung nach Bund und Ländern durch das stark föderalistische Prinzip (9 unterschiedliche Gesetze) leistet.
  • Eltern seit 1993 ein "Wahlrecht" im Pflichtschulbereich haben (Integrationsklasse und sonderpädagogischer Förderbedarf - kurz SPF; Ausnahme ist Wien mit Allgemeinen Sonderschulen und "Spezialschulen").
  • es gegenwärtig hohen Bedarf an Nachmittagsbetreuung und pädagogischem Angebot gibt.
  • ein SPF einen nachhaltigen Einfluss bzw. Auswirkung auf den Übergang von Schule - Beruf sowie hinsichtlich weiterführender Weiterbildungsmöglichkeiten hat (bei letztgenanntem gibt es wenig Angebot: 1-jährige Fachschule für sonderpäd. Berufe, IBA oder Aufnahmen im Zuge von 3-jährigen Schulversuchen).
  • die Zusammenhänge im System nicht erkannt und Kernthemen stets separiert behandelt werden, anstatt einen inklusiven Blickwinkel zu haben.
  • Bildung den Grundstein für das gesamte Leben legt (Selbstbestimmung, Teilhabe etc.).
  • aufgrund von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention Bildung als Menschenrecht (ohne Diskriminierung, als Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem, indem lebenslanges Lernen stattfindet) festgeschrieben ist. Die Nichtanerkennung dieses Rechts stellt einen Verstoß dar. Unter dieser Vorgabe und mit der Ratifizierung Österreichs der Konvention im Jahre 2008 verpflichtet sich der Staat, Inklusion in allen Lebensbereichen durchzusetzen.  
  • Sonderschulen zwar nicht radikal abgeschafft werden können, Inklusion im Schulsystem aber nicht aufzuhalten sein wird.
  • Integration (Kind braucht SPF, um wieder in die Integrationsklasse hineingenommen zu werden) als überholt und Inklusion (das Kind ist a priori vollwertiges Klassenmitglied) als Zielvorgabe, die es umzusetzen gilt, angesehen werden kann.

In der anschließenden offenen Diskussion wurden gemeinsam mehrere Fragen erörtert. Dabei ging es zunächst um Definitionen und Selbstverständnis von Behinderung. Dabei wurde explizit, dass die Anwesenden vorwiegend einem sozialen Modell von Behinderung folgten - sie also die (be-) hindernde Umwelt als zentrales ausgrenzendes Moment betrachten und nicht bestehende Funktionseinschränkungen per se. Zu hinterfragen bleibt, ob diese Sichtweise auch in der breiten österreichischen Bevölkerung angekommen ist. Neben den bisherigen eigenen Erfahrungen während der Schullaufbahn im Kontext von Behinderung stand am Ende der Diskussion die Frage, was es braucht, damit jeder Mensch das gesamte Bildungsangebot nutzen kann. Antworten hierbei waren: politischer Wille und Umsetzung, neuer Lehrplan, Bewusstseinsbildung/Aufklärung, veränderte Grundhaltung von Lehrenden, barrierefreie Tools und Gebäude, unterstützende Lehrkräfte, Rechtsanspruch auf Inklusive Bildung, Persönliche Assistenz etc. 

Die erarbeiteten Ergebnisse wurden letztlich am Abend in einem Gesamtplenum präsentiert.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe zur UN-Konvention und Übermittlung an den unabhängigen Monitoringausschuss (8.11.2013)

Das Komitee des UN-Ausschusses gab bezüglich Artikel 24 folgende Empfehlungen ab:

  • Es müssen "größere Anstrengungen unternommen werden, um Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in allen Bereichen der inklusiven Bildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe zu unterstützen."
  • "Insbesondere empfiehlt es dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen, in die alltägliche Umsetzung der Modelle inklusiver Bildung, die in mehreren Ländern eingeführt wurden, eingebunden werden."
  • "Das Komitee empfiehlt ebenfalls, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, an Universitäten oder anderen tertiären Bildungseinrichtungen zu studieren."
  • "Das Komitee empfiehlt ferner, dass verstärkte Bemühungen unternommen werden, um Lehrende mit Behinderungen und Lehrende, die die Gebärdensprache beherrschen, auf den erforderlichen Qualitätsniveaus auszubilden, um die Bildung von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen und Jungen in Übereinstimmung mit der offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung von Österreich zu fördern." (UN-Ausschuss 2013, 6)

Auch wenn im Zuge der Pädagoginnen-Bildung-Neu ab dem Schuljahr 2014/2015 der ungehinderte Zugang von Menschen mit Behinderungen an Pädagogischen Hochschulen gegeben sein wird, gibt es noch Verbesserungsbedarf: einen flächendeckenden Einsatz von Behindertenbeauftragten an österreichischen Hochschulen und damit einhergehend die Schaffung von extra-universitären Strukturen (z.B. juristische Beratung) sowie der Ausbau barrierefreier Infrastruktur. Problematisch ist auch, dass es für PädagogInnen mit Behinderungen nach absolvierter Ausbildung kaum Chancen auf Berufsausübung gibt - und falls ja, dann am ehesten in Sonder- bzw. Spezialschulen.  Was hilft es, wenn jemand ausgebildete/r LehrerIn ist, aber keine Möglichkeit zur Berufsausübung erhält? Ein Lehren an Sonderschulen kann zudem auf längere Sicht – und unter dem Blickwinkel von Inklusion – so wie es auch die UN-Konvention vorsieht –nicht die Lösung sein. Hindernisse, warum Lehrende mit Behinderung nicht im Regelschulsystem unterkommen scheinen evident zu sein:

  1. Sicherungsmaßnahmen, die angeblich nicht getroffen werden könnten (z.B. Sicherung von Kindern im Turnunterricht)
  2. Aufsichtspflicht im Sinne des § 51 Abs. 3 SchUG (die v.a. von Menschen mit einer Sinnesbehinderungen nicht durchgeführt werden könnten)
  3. Hindernde Einträge im PH-Abschlusszeugnis (z.B. wenn die pädagogische Praxis im PÄDAK-Abschlusszeugnis als „nicht beurteilt“ eingetragen wird)
  4. Vermutlich wenige (Stadt- oder Landesschulrat geleitete) Zuweisungen von BewerberInnen mit Behinderungen an Schulen und/oder keine Aufnahmebereitschaft von betroffenen Schulen
  5. Zu erwartende Vorbehalte von – vermutlich – einem Großteil der Bevölkerung (Eltern, die Ängste haben, wenn ihr Kind von einer/einem gehörlosen Lehrenden oder blinden PädagogIn unterrichtet wird).

In den ersten drei erwähnten Punkten sind gesetzliche Graubereiche ersichtlich. Hier gehört nachgebessert. Auch stellt sich die Frage, welche Rolle hierbei Persönlicher Assistenz zukommen kann (und welche Qualifikationen diese Persönlichen AssistentInnen benötigen). Vorbehalten von Seiten der Bevölkerung/Politik müssten mit praxisnahen (Best-Practice-) Beispielen begegnet werden.

Die Arbeitsgruppe wandte sich daher an den Monitoringausschuss und bat um die Aufnahme der Stellungnahme in jene des Monitoringausschusses, der seine umfassende Antwort dem UN-Ausschuss übermitteln wird.

Was ist zu tun?

Es müsste im neuen Lehrerdienstrecht (oder an anderer geeigneter Stelle) ein gesetzlicher Passus verankert werden, der regelt, dass Lehrende mit Behinderungen ungehinderten Zugang zur Ausübung ihres Berufes haben (sie müssen durch Stadt- oder Landesschulräten an Schulen zugewiesen werden und Schulen Aufnahmebereitschaft zeigen).

Zusätzlich müssten die vorhin erwähnten drei legistischen „Graubereiche“ (Aufsichtspflicht, Sicherungsmaßnahmen, Einträge in Studienabschlüssen) konkretisiert werden:

  1. Eine Aufsichtspflicht wird z.B. von zusätzlichem Personal durchgeführt oder Persönliche AssistentInnen helfen dabei.
  2. Das Gleiche kann auf durchzuführende Sicherungsmaßnahmen im Turnunterricht gelten.
  3. Zusatzeintragungen in Studienabschlusszeugnissen gehören abgeschafft. Studierenden muss während ihrer Studienphase Raum und Möglichkeit gegeben werden –in Zusammenarbeit/Absprache mit der/dem Behindertenbeauftragten – pädagogische Praxis zu erwerben, durchzuführen und dafür beurteilt zu werden.

Zusätzlich ist wichtig: Damit sich junge Menschen dafür entscheiden, LehrerIn zu werden, bedarf es adäquater Rahmenbedingungen, die geschaffen werden müssen (z.B. flächendeckende Behindertenbeauftragte und extra-universitäre Strukturen wie etwa eine juristische Beratung etc.). Die Arbeitsgruppe, die sich aus PädagogInnen mit Behinderungen zusammensetzt, will sich zudem damit beschäftigen, was notwendig ist, dass diese Zielgruppe ungehindert lehren kann (barrierefreier Unterricht, Hilfsmittel, Rolle von Persönlicher Assistenz etc.).

Teilnahme an der öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses im großen Festsaal des Bundesamtsgebäudes (7.11.2013)

Die 9. öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses beinhaltete die Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die im Rahmen der Staatenprüfung an Österreich gerichtet wurden. Neben den Mitgliedern des Monitoringausschusses fanden sich im Festsaal v.a. SelbstvertreterInnen, Integrationsfachdienste, Interessensvertretungen, Vertreterinnen aus Ministerien, der Behindertenanwalt, BehindertensprecherInnen und SozialwissenschaftlerInnen ein. Die gut besuchte Veranstaltung verzeichnete mehr als 300 TeilnehmerInnen.

Österreichs mangelnde Umsetzung der Konvention hatte mannigfaltige Kritik zur Folge: Sie bezog sich auf

  • die mangelhafte deutsche Übersetzung der Konvention (der Gebrauch des Wortes Integration anstatt Inklusion).
  • das Verständnis von Behinderung (Gesetze müssen verändert werden, um mit der Konvention in Einklang sein zu können).
  • das föderalistische System (keine einheitlichen gesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen, die zudem nicht den Inhalten der Konventionen entsprechen).
  • den Bereich Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Frauen mit Behinderungen (Art. 6)
  • Kinder mit Behinderungen (Art. 7)
  • Bewusstseinsbildung (Art. 8)
  • Barrierefreiheit (Art. 9)
  • Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen (Art. 11)
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art. 12)
  • Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 14)
  • Freiheit von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Art. 15)
  • Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Art. 16)
  • Selbstbestimmung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19)
  • Bildung (Art. 24)
  • Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 29)
  • Statistik und Datenerfassung (Art. 31)
  • Innerstaatliche Durchführung und Überwachung (Art. 33)

Ziele der Veranstaltung richteten sich darauf, die Inhalte der Empfehlungen der UNO sowie die für die Umsetzung zuständigen österreichischen Behörden/Ministerien in die Pflicht zu nehmen, eine "Brücke" zwischen Empfehlungen und dem NAP (und Ergänzungen von letzterem) herzustellen sowie Indikatoren der Umsetzung der Forderungen ausfindig zu machen.

Nach der Replikation der einzelnen Empfehlungen und deren Übersetzung in einfacher Sprache gab es etwa nach der Hälfte - und später gegen Ende - Wortmeldungen von den teilnehmenden Personen. Mittels Protokollführung wurden Anliegen und Vorschläge aufgenommen, die dann in die endgültige Stellungnahme des Monitoringausschusses einfließen werden.

Auch wenn Kritik an der Akustik des Raumes geübt wurde, war man stark bemüht, die Veranstaltung barrierefrei zu gestalten (Zusammenfassungen von Inhalten in leichter Sprache, Mikrofon, Gebärdendolmetscherinnen, Induktionsschleifen, leichte Erreichbarkeit des Festsaals, genügend Platz etc.).

Vernetzung und Kooperation mit Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger (6.11.2013)

Die Arbeitsgruppe bundessache - LehrerInnen Inklusiv stattete Herrn Dr. Buchinger einen Besuch ab und präsentierte dabei ihr Vorhaben, die Chancen von Lehrenden mit Behinderungen bei ihrer Ausbildung und beim Einstieg in den Lehrberuf zu erhöhen. Zudem darf die Arbeitsgruppe Herrn Dr. Buchinger bei einer der folgenden Teamsitzungen begrüßen.

Reaktionen auf Aktivitäten (30.9.2013)

Im Zuge der Stellungnahme zur Lehrerdienstrechts-Novelle 2013 erhielt die Arbeitsgruppe von BehindertensprecherInnen und GewerkschaftsvertreterInnen positive Rückmeldungen und Unterstützungsangebote.

APA-Aussendung: Stellungnahme zur Lehrerdienstrechts-Novelle 2013 (23.9.2013)

bundessache - LehrerInnen Inklusiv gibt mit der Stellungnahme zur Lehrerdienstrechts-Novelle 2013 im Zuge der getätigten APA-Aussendung deutliche Signale (die Begutachtungsfrist der Dienstrechts-Novelle endet am 25.9.) und fordert einen gesetzlichen Passus in der Lehrerdienstrechts-Novelle oder an geeigneter Stelle, der die Aufnahme des Lehrberufs im Regelschulwesen regelt. Nur so wird sichergestellt, dass eine Ausübung des Lehrberufs im Regelschulwesen für Lehrende mit Beeinträchtigungen nach erfolgreicher Ausbildung gegeben ist. Die gesamte Stellungnahme ist nachzulesen unter http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130923_OTS0197/stellungnahme-zur-lehrerdienstrechts-novelle-2013 

Die Arbeitsgruppe wandte sich mit der oben genannten Forderung im Zuge des Begutachtungsverfahrens mit einer Stellungnahme (Einwendung gegen den gegenwärtigen Entwurf der derzeitigen Lehrerdienstrechts-Novelle) an das Bundeskanzleramt (Sektion III/2).   

Gruppennamen festgelegt (20.9.2013)

Die Arbeitsgruppe legt sich in ihrem zweiten Gruppentreffen auf den Gruppennamen "bundessache - LehrerInnen Inklusiv: Arbeitsgruppe zur Gleichstellung von LehrerInnen mit Behinderungen" fest. Neben der Pädagoginnen-Bildung-Neu war das Lehrerdienstrecht zentrales Gesprächsthema. Die Gruppe wird demnächst ihre Stellungnahme zur Dienstrechtsnovelle 2013 abgeben.

Erste Stellungnahme zum neuen Lehrerdienstrecht (20.8.2013)

Die Verhandlungen über das neue LehrerInnendienstrecht scheinen laut Medien schon weit fortgeschritten zu sein. Nach außen hin wirkt es so, als würde die Debatte vorwiegend Stundenanzahl und Entlohnung von LehrerInnen betreffen. Unsere Arbeitsgruppe vermisst in der gesamten Diskussion die Miteinbeziehung von LehrerInnen mit Behinderung. Schließlich soll es durch die PädagogInnenbildung Neu nicht dazu kommen, dass Menschen mit Behinderungen zwar einen ungehinderten Zugang zu Pädagogischen Hochschulen erhalten, anschließend aber keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Daher muss im Zuge der Reformierung des LehrerInnendienstrechts gewährleistet sein, dass LehrerInnen mit Behinderung nach erfolgreichem Abschluss der Lehrerausbildung eine uneingeschränkte Lehrbefugnis erhalten. Hier gilt es, einen gesetzlichen Graubereich zu konkretisieren.

Aufgrund der Dringlichkeit bezüglich der Ausgestaltung des neuen LehrerInnendienstrechts ist es notwendig, dass auf Lehrende mit Behinderungen nicht vergessen wird. Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und vertritt somit die damit einhergehende Haltung zu Inklusion, die es auch in Bezug auf LehrerInnen mit Behinderung einzuhalten gilt.

Die Arbeitsgruppe bittet daher alle VerhandlungspartnerInnen, Interessensvertretungen und EntscheidungsträgerInnen dieses Thema in die Debatte und in Verhandlungen miteinzubringen und sich für Lehrende mit Behinderung einzusetzen, damit sie nach Abschluss ihres Ausbildungsweges einen uneingeschränkten Zugang zu ihrem erlernten Beruf bekommen können.

Damit auf die Bitte nicht vergessen wird, wurden Gewerkschaftsvertreter, BehindertensprecherInnen und BildungssprecherInnen schriftlich kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten.

Erstes Gruppentreffen markiert Beginn der Zusammenarbeit (6.8.2013)

Am 6.8. 2013 ergab sich für die Gruppenmitglieder erstmals die Möglichkeit eines gemeinsamen Kennenlernens. Zudem wurden gemeinsame Zielsetzungen formuliert und die Weichen für die zukünftige Zusammenarbeit gestellt. Die erste Signalsetzung der Gruppe "nach außen" wird mit dem 20.08. 2013 erfolgen: mit der schriftlichen Bitte um Miteinbezug des Themas "PädagogInnen mit Behinderung" im Zuge der Verhandlungen zum neuen Lehrerdienstrecht.

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